Zur Arbeit fahren, Radtouren unternehmen, Familienausflüge organisieren... Es gibt viele gute Gründe, sich auf das Fahrrad zu schwingen. Damit der Ausflug jedoch nicht zum Albtraum wird, hat das französische Gesetz Regeln für die Verkehrssicherheit aufgestellt. Ein Überblick über diese Pflichten!

Obligatorische Ausrüstung
Es ist soweit, der große Tag ist da! Endlich holen Sie Ihr Fahrrad aus der Garage. Bevor Sie sich mit Vollgas auf den Weg machen, um die Straßen zu erobern, sollten Sie dennoch daran denken, den Zustand Ihres Fahrrads gründlich zu überprüfen. Aufgeblasene Reifen ? Check. Eingestellter Sattel ? Check. Funktionierende Vorder- und Hinterradbremsen ? Check.

Vergewissern Sie sich dann, dass Sie die gesamte Ausrüstung haben, die Sie benötigen, um sowohl tagsüber als auch nachts sicher und sichtbar zu sein. Auf dem Programm stehen Beleuchtung, akustische Signale, eine zertifizierte gelbe Weste und das Tragen eines Helms wird empfohlen.

Um sichtbar zu sein, muss Ihr Citybike unbedingt über Folgendes verfügen RückstrahlerSie müssen die berühmten Reflektoren tragen. Ein roter Reflektor hinten, ein weißer vorne, orangefarbene an den Pedalen und an den Seiten und das war's... für den Tag! Denn in der Nacht muss man doppelt wachsam sein. Wenn alle Katzen grau sind, werden Sie leuchten! Denken Sie also daran, eine rotes Rücklichtsowie ein vorderes Standlicht nicht blendend in weißer oder gelber Farbe.

Um Ihre Anwesenheit zu signalisieren, müssen Sie auch eine Hupe haben. Egal, ob Sie eine Glocke oder eine Briefmarke haben, Ihr Fahrrad muss mit einer Hupe ausgestattet sein. Klingel, die aus einer Entfernung von mindestens 50 Metern hörbar ist. Die Verwendung anderer akustischer Signale ist verboten.

ACHTUNG: Wenn Sie eine dieser Pflichtausrüstungen nicht mitführen, droht Ihnen eine pauschale Geldstrafe von 11 €, erhöht auf bis zu 38 €...

Außerhalb geschlossener Ortschaften, bei Nacht oder bei schlechter Sicht muss jeder Fahrer oder Beifahrer eines Fahrrads eine zugelassene reflektierende gelbe Weste. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird mit einer Pauschalstrafe von 35 € geahndet.
Für Kinder unter 12 Jahren ist der das Tragen eines Helms ist Pflicht. Und zwar auch dann, wenn sie nur vorübergehend sind. Achten Sie auf den Kopf! Der Helm muss dann zugelassen (CE-Kennzeichnung) und AttachéDies ist eine Selbstverständlichkeit. Andernfalls droht den begleitenden Erwachsenen eine pauschale Geldstrafe von 135 €.

 

Die Straßenverkehrsordnung für das Radfahren
Die Straßenverkehrsordnung ist von der Dominanz der Autos geprägt. Allerdings ein Zweirad bleibt ein Verkehrsmittel wie jeder andere und muss daher bestimmte Regeln einhalten. Wenn diese manchmal etwas unklar sind, finden Sie hier eine Zusammenfassung, die nicht erschöpfend, aber klar sein soll. Das ist immerhin etwas!

Der Radfahrer ist verpflichtet auf der Fahrbahn fahren. Dann vergessen Sie die Bürgersteige, mit denen das Zusammenleben mit Fußgängern zu gefährlich ist! Wenn Sie zu mehreren unterwegs sind, entscheiden Sie sich für die Gänsemarschroute. Ansonsten folgen Sie einfach dem Übliche Straßenverkehrsordnung. Ampel, Bodenmarkierungen, Schilder, Rechtsvortritt, Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer... Kurz gesagt, all das, all das. Ach ja, und wenn Sie ein Kind unter 5 Jahren transportieren, müssen Sie es unbedingt in einem Kindersitz. Man trägt das Baby z. B. nicht in einem Tuch dicht an sich heran. Das ist viel zu gefährlich ...

Natürlich sind die Fahrradwege sind zu bevorzugen, da sie reserviert und somit sicherer sind. Radverkehrsanlagen, die Freude machen!

 

Die Checkliste für Radfahrer

Familienradeln

Kurz gesagt: Auch für das Fahrradfahren gibt es Regeln! Und: Die französischen Vorschriften sind ziemlich streng, was das Radfahren angeht. Aber es geht um die gute Sache! Glücklicherweise haben wir für Sie alle Ausrüstungsgegenstände zusammengefasst, die für eine angenehme Radtour unbedingt erforderlich sind:

  • Aufgeblasene Reifen

  • Funktionierende Vorder- und Hinterradbremsen

  • Reflektoren hinten (rot), vorne (weiß) und seitlich (orange)

  • Klingel, die in einer Entfernung von mindestens 50 Metern hörbar ist

Nachts oder bei schlechter Sicht (Nebel, Regen, Tunnel usw.) :

  • Ein weißes vorderes Standlicht und ein rotes hinteres Standlicht

  • Außerhalb von Ortschaften eine zugelassene gelbe Weste

Für Kinder unter 12 Jahren, Fahrer oder Mitfahrer :

  • Das Tragen eines zugelassenen und angeschnallten Helms

  • Bis 5 Jahre, ein Kindersitz fürs Fahrrad

Und wenn du noch besser gesehen werden möchtest, gibt es nichts Besseres als das Rainette-Zubehör! Sticker, Schnürsenkel, retroreflektierende Radspeichen... Ergänzungen für Sichtbarkeit und Stil, die Sie zweifellos auf Ihren täglichen Fahrten begeistern werden. Also, Bühne frei für das Fahrrad!

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